Jokertage

Grundsätzliche Regelung

Die Schule Friedheim nimmt die allgemeine Veränderung im Umgang mit Freitagen, Ferienabsenzen usw. wahr. Die Joker-Tage - in der Regel zwei Tage im Jahr - gelten grundsätzlich auch für Sonderschulen. Dazu braucht es jedoch allgemein gültige Umgangsregeln, durch welche verbindlich festgelegt wird, wann und wie diese genutzt werden können.

Im Einklang mit dem steigenden Stellenwert und dem Einfluss auf die unterschiedlichen Aspekte des Lebens, sowie deren Wichtigkeit, sieht sich die Schule Freidheim verpflichtet, den Umgang mit den verschiedenen Ansprüchen der Eltern und Jugendlichen bezüglich Joker-Tagen zu regeln. Ist bei einzelnen Schülerinnen und Schülern die Obhut der Eltern eingeschränkt oder entzogen worden, sind diese Vorgaben auch bei einem allfälligen Bezug von Joker-Tagen zu beachten. Es muss bereits im Vorfeld eines Joker-Tag-Bezugs geklärt werden, ob und unter welchen Umständen / Bedingungen die Joker-Tage bezogen werden können. Zwingend muss ein schriftlicher Entscheid vorliegen, dass und wie das Einverständnis vom Vormund (ZGB §308 oder §310) oder Beistand erteilt ist.

Richtlinie für den Bezug von Joker-Tagen

Da wir als Schule Friedheim sowohl Schule wie ein Wohninternat anbieten, müssen wir daran erinnern, dass die Joker-Tage nicht für die Wohngruppen gelten. Wir weisen darauf hin, dass die Joker-Tage so zu koordinieren sind, dass diese nicht den Wohngruppenalltag tangieren. In der Regel gilt ein Joker-Tag nicht als ein Tag inklusive Übernachtung zu Hause. Für den Bezug von Joker-Tagen muss ein schriftlicher Antrag an die Schule / Schulleitung gerichtet werden. Joker-Tage müssen aus organisatorischen Gründen im Friedheim spätestens bis 12.00 Uhr am Vortag vor dem geplanten Bezug angemeldet werden. 

 

Generell sind Einschränkungen und Sperr-Tage im Friedheim wie folgt geregelt

 

  • Bei Obhutsentzug wird eine Zustimmung nur bei Vorliegen des Einverständnisses des Vormundes erteilt.
  • Der "Tag der offenen Türe" (jedes zweite Jahr ein Samstag im Juni) ist nie Joker-Tag.
  • Der Donnerstag vor den Sommerferien ist für den Abschieds-Event reserviert es werden keine Joker-Tage bewilligt.
  • Während Lagern und Projektwochen, an Sporttagen und Schulbesuchstagen können keine Joker-Tage bezogen werden.
  • Am Freitag vor den Weihnachtsferien kann kein Joker-Tag bezogen werden.

 

Ausnahmen für die Wohngruppen

Die Schule und die Wohngruppe sind rechtlich zwei verschiedene Kostenstellen, daher gelten die Joker-Tage nur für die Schule. Eine Ausnahme kann gestattet werden, wenn ein schriftlicher Antrag mit Begründung eine Woche vor Inanspruchnahme der Joker-Tage an die Gesamtleitung gestellt wurde. Die Gesamtleitung prüft den Antrag und wird diesen schriftlich beantworten. 

Hier können Sie das Antragsformular für Joker-Tage downloaden